- Rabattkartell
- ⇡ Kartell zur Festlegung einheitlicher Funktions-, Umsatz- oder Mengenrabatte. Nach § 3 I GWB a.F. Widerspruchskartell, seit der Sechsten GWB-Novelle nicht mehr freistellbar.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Rabattkartell — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Ein Kartell ist ein Bündnis zwischen Rivalen, in der Hauptbedeutung … Deutsch Wikipedia
Rabattkartell — Ra|bạtt|kar|tell, das (Wirtsch.): Vereinbarung mehrerer Unternehmen über die Gewährung einheitlicher Rabatte … Universal-Lexikon
Rabatt — Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listen Preis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto Verkaufspreis) oder ein… … Deutsch Wikipedia
Kartell — 1. Begriff: Vereinbarung von Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine spürbare Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. K. unterliegen dem… … Lexikon der Economics